Allgemeine Transportbedingungen & Preisgestaltung
- Be- und Entladezeiten sind jeweils bis zu 30 Min. inklusive. Weitere Stand, Lade- oder Wartezeiten, welche nicht durch uns verursacht wurden, werden mit 100% vom Stundensatz berechnet.
- Bei stundenweiser Abrechnung werden An- und Abfahrt nach Aufwand berechnet, mindestens jeweils 30min. Es werden mindestens 75% der bestellten Einsatzdauer abgerechnet.
- Zuschläge außerhalb der normalen Arbeitszeiten: Wochentags 20.00 Uhr bis 6:00 Uhr: 25% — Samstag 25% — Sonntag 50% — Feiertag 75%
- Die Gewichtsklassen gelten für eine Maschine incl. zwei Anbaugeräte. Anbauteile zählen auch zum Gesamtgewicht dazu. Beim Transport mehrerer Maschinen gilt das Gewicht aller Maschinen zusammen und es wird je weiterer Maschine ein Aufpreis von 25,00 € berechnet. Für jedes weiter Anbauteil wird ein Aufpreis von 10,00 € berechnet.
- Bei Absage eines bestellten Transportes innerhalb von 48h vor dem vereinbarten Ladetermin durch den Versender behalten wir uns das Recht vor, 2/3 des vereinbarten Frachtpreises zu berechnen, falls wir das Fahrzeug nicht anderweitig einsetzen können.
Ladestelle, Sendungsgut und Beförderung - Sollte sich der Einsatz- oder Ladeplatz auf öffentlichem Verkehrsgrund befinden, obliegt die Einholung der entsprechenden Erlaubnisse und Anordnungen sowie die Durchführung von Absperrmaßnahmen dem Versender soweit nicht anders vereinbart.
- Für etwaige Schäden an der Zufahrt sowie Druckschäden im LKW- bzw. Kranstellplatzbereich bzw. Be-und Entladebereich übernehmen wir keine Haftung. Dies gilt im Besonderen auch für öffentliche Wege, Straßen und Plätze, welche für die Erreichung der Einsatz- bzw. Ladestelle auf Anweisung des Versenders befahren werden müssen.
- Falls am Einsatzort keine Möglichkeit zur sicheren Be- oder Entladung gegeben ist und diese auch nicht in einem angemessenen Zeitrahmen zu schaffen ist, behalten wir uns das Recht vor, die Ladung abzulehnen bzw. das Transportgut zum Versender auf dessen Kosten zurückzubringen
- Kosten, die durch Genehmigungen und behördliche Auflagen entstehen trägt der Versender. Kosten für angeordnete Begleitfahrzeuge werden je nach Aufwand weiterberechnet. Im Angebot hierfür abgegebene Preise sind somit als Schätzung zu sehen.
- Für verkehrstechnische Verspätungen sowie Verspätung bei höherer Gewalt schließen wir eine Haftung aus. Ergänzende anwendbare Transportbedingungen
- Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass ergänzend und nachrangig zu diesen Allgemeinen Transportbedingungen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten die AGB BSK und für die Durchführung sonstiger Transporte die ADSp in jeweils aktuellster Fassung gelten.
Diese AGB und die ADSp können Sie auf unserer Homepage unter https://www.Max-Transporte.de jederzeit einsehen.
Salvatorische Klausel
- Sollten aus Vertrags- oder Rechtsgründen Teile dieser Allgemeinen Transportbedingungen unwirksam oder im Einzelfall nicht anwendbar sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Frachtführer-/ Transportversicherung
EU-Gemeinschaftslizens
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- ADSp 2017 – Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen
DSLV-ADSp-2017
Stand: April 2024
- ADSp 2017 – Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen