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All­ge­mei­ne Trans­port­be­din­gun­gen & Preis­ge­stal­tung

  • Be- und Ent­la­de­zei­ten sind jeweils bis zu 30 Min. inklu­si­ve. Wei­te­re Stand, Lade- oder War­te­zei­ten, wel­che nicht durch uns ver­ur­sacht wur­den, wer­den mit 100% vom Stun­den­satz berech­net.
  • Bei stun­den­wei­ser Abrech­nung wer­den An- und Abfahrt nach Auf­wand berech­net, min­des­tens jeweils 30min. Es wer­den min­des­tens 75% der bestell­ten Ein­satz­dau­er abge­rech­net.
  • Zuschlä­ge außer­halb der nor­ma­len Arbeits­zei­ten: Wochen­tags 20.00 Uhr bis 6:00 Uhr: 25% — Sams­tag 25% — Sonn­tag 50% — Fei­er­tag 75%
  • Die Gewichts­klas­sen gel­ten für eine Maschi­ne incl. zwei Anbau­ge­rä­te. Anbau­tei­le zäh­len auch zum Gesamt­ge­wicht dazu. Beim Trans­port meh­re­rer Maschi­nen gilt das Gewicht aller Maschi­nen zusam­men und es wird je wei­te­rer Maschi­ne ein Auf­preis von 25,00 € berech­net. Für jedes wei­ter Anbau­teil wird ein Auf­preis von 10,00 € berech­net.
  • Bei Absa­ge eines bestell­ten Trans­por­tes inner­halb von 48h vor dem ver­ein­bar­ten Lade­ter­min durch den Ver­sen­der behal­ten wir uns das Recht vor, 2/3 des ver­ein­bar­ten Fracht­prei­ses zu berech­nen, falls wir das Fahr­zeug nicht ander­wei­tig ein­set­zen kön­nen.
    Lade­stel­le, Sen­dungs­gut und Beför­de­rung
  • Soll­te sich der Ein­satz- oder Lade­platz auf öffent­li­chem Ver­kehrs­grund befin­den, obliegt die Ein­ho­lung der ent­spre­chen­den Erlaub­nis­se und Anord­nun­gen sowie die Durch­füh­rung von Absperr­maß­nah­men dem Ver­sen­der soweit nicht anders ver­ein­bart.
  • Für etwa­ige Schä­den an der Zufahrt sowie Druck­schä­den im LKW- bzw. Kran­stell­platz­be­reich bzw. Be-und Ent­la­de­be­reich über­neh­men wir kei­ne Haf­tung. Dies gilt im Beson­de­ren auch für öffent­li­che Wege, Stra­ßen und Plät­ze, wel­che für die Errei­chung der Ein­satz- bzw. Lade­stel­le auf Anwei­sung des Ver­sen­ders befah­ren wer­den müs­sen.
  • Falls am Ein­satz­ort kei­ne Mög­lich­keit zur siche­ren Be- oder Ent­la­dung gege­ben ist und die­se auch nicht in einem ange­mes­se­nen Zeit­rah­men zu schaf­fen ist, behal­ten wir uns das Recht vor, die Ladung abzu­leh­nen bzw. das Trans­port­gut zum Ver­sen­der auf des­sen Kos­ten zurück­zu­brin­gen
  • Kos­ten, die durch Geneh­mi­gun­gen und behörd­li­che Auf­la­gen ent­ste­hen trägt der Ver­sen­der. Kos­ten für ange­ord­ne­te Begleit­fahr­zeu­ge wer­den je nach Auf­wand wei­ter­be­rech­net. Im Ange­bot hier­für abge­ge­be­ne Prei­se sind somit als Schät­zung zu sehen.
  • Für ver­kehrs­tech­ni­sche Ver­spä­tun­gen sowie Ver­spä­tung bei höhe­rer Gewalt schlie­ßen wir eine Haf­tung aus. Ergän­zen­de anwend­ba­re Trans­port­be­din­gun­gen
  • Wir möch­ten Sie aus­drück­lich dar­auf hin­wei­sen, dass ergän­zend und nach­ran­gig zu die­sen All­ge­mei­nen Trans­port­be­din­gun­gen für die Durch­füh­rung von Groß­raum- und Schwer­trans­por­ten die AGB BSK und für die Durch­füh­rung sons­ti­ger Trans­por­te die ADSp in jeweils aktu­ells­ter Fas­sung gel­ten.
    Die­se AGB und die ADSp kön­nen Sie auf unse­rer Home­page unter https://www.Max-Transporte.de jeder­zeit ein­se­hen.

    Sal­va­to­ri­sche Klau­sel
  • Soll­ten aus Ver­trags- oder Rechts­grün­den Tei­le die­ser All­ge­mei­nen Trans­port­be­din­gun­gen unwirk­sam oder im Ein­zel­fall nicht anwend­bar sein, so blei­ben alle übri­gen Bestim­mun­gen hier­von unbe­rührt.
  •    Fracht­füh­rer-/ Trans­port­ver­si­che­rung
  •    EU-Gemein­schafts­li­zens
    • ADSp 2017 – All­ge­mei­ne Deut­sche Spe­di­teur­be­din­gun­gen

        DSLV-ADSp-2017

      Stand: April 2024